UBI 95

Welche Fahrzeuge unterliegen auf bestimmten Wasserstraßen und an bestimmten Stellen einer Meldepflicht?

Fahrgastschiffe mit mehr als 20 Passagieren

Motorfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von mehr als 20 Metern

Gefahrgutschiffe und Sondertransporte

Sportboote unter Segel