UBI 79
In welchen Verkehrskreisen müssen Schiffsfunkstellen, außer auf Kleinfahrzeugen, während der Fahrt empfangsbereit sein?
Mindestens in drei der Verkehrskreise Schiff - Schiff, Nautische Information, Funkverkehr an Bord oder Schiff - Hafenbehörde | |
Mindestens in zwei der Verkehrskreise Schiff - Schiff, Nautische Information oder Schiff - Hafenbehörde | |
Mindestens abwechselnd in einem der Verkehrskreise Schiff - Schiff, Nautische Information, Funkverkehr an Bord oder Schiff - Hafenbehörde | |
Mindestens in einem der Verkehrskreise Schiff - Schiff, Nautische Information oder Schiff - Hafenbehörde |