UBI 79

In welchen Verkehrskreisen müssen Schiffsfunkstellen, außer auf Kleinfahrzeugen, während der Fahrt empfangsbereit sein?

Mindestens in zwei der Verkehrskreise Schiff - Schiff, Nautische Information oder Schiff - Hafenbehörde

Mindestens in drei der Verkehrskreise Schiff - Schiff, Nautische Information, Funkverkehr an Bord oder Schiff - Hafenbehörde

Mindestens abwechselnd in einem der Verkehrskreise Schiff - Schiff, Nautische Information, Funkverkehr an Bord oder Schiff - Hafenbehörde

Mindestens in einem der Verkehrskreise Schiff - Schiff, Nautische Information oder Schiff - Hafenbehörde