UBI 27
Gespeichert von idiving am Sa, 28/11/2015 - 15:59
Wer darf eine Schiffsfunkstelle bedienen?
Personen, die ohne Aufsicht eines Funkzeugnisinhabers am Funkverkehr teilnehmen, sofern sie älter als 16 Jahre sind | |
Inhaber eines gültigen Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) oder eines gleichwertigen Zeugnisses | |
Nur der Schiffsführer, sofern er über ein gültiges Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) verfügt | |
Personen, die über einen gültigen Sportbootführerschein-Binnen und über die Erlaubnis des Schiffsführers verfügen |