UBI 112

Ein Notverkehr im Binnenschifffahrtsfunk muss eingeleitet werden, wenn eine unmittelbare Gefährdung von Mensch oder Schiff gegeben ist oder...

gefährliche Wetterlagen auftreten

das Schiff manövrierunfähig ist

eine Gefahrenabwehr an Land notwendig ist

eine Behinderung der Schifffahrt droht