UBI 34

Wer ist bei technischen Änderungen an einer Schiffsfunkstelle, z. B. beim Austausch der vorhandenen Funkgeräte durch andere Gerätetypen schriftlich zu informieren?

Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD)

Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA)

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken (FVT)