UBI 95

Welche Fahrzeuge unterliegen auf bestimmten Wasserstraßen und an bestimmten Stellen einer Meldepflicht?

Motorfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von mehr als 20 Metern

Sportboote unter Segel

Gefahrgutschiffe und Sondertransporte

Fahrgastschiffe mit mehr als 20 Passagieren