UBI 65

Wodurch kann bei einem nicht funkausrüstungspflichtigen Fahrzeug die ununterbrochene Teilnahme am Verkehrskreis „Nautische Information” sichergestellt werden?

Einschalten des Kanals der Funkstelle der zuständigen Hafenbehörde

Zweikanalüberwachung (Dual Watch)

Ununterbrochene Empfangsbereitschaft auf Kanal 10

Zusätzliche UKW-Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk