Tauchen lernen - CMAS ** (2 Sterne)

 

CMAS-Taucher** (T2), (CMAS**)

 

1. Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständige Durchführung von Tauchgängen im Freiwasser mit gleichwertig ausgebildeten Tauchpartnern vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge mit gleichermaßen erfahrenen Tauchern (wenigstens CMAS-Taucher*) sicher planen und durchführen können.

 

2. Voraussetzungen
Mindestalter: 16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.

Ausbildungsstufe: CMAS *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der CMAS-Äquivalenzliste.

Anzahl der Pflichttauchgänge: Um als Taucher der Leistungsstufe ** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach der Brevetierung 25 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 auf 15 - 25 Meter Tiefe.

Sonstiges:

  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des CMAS, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr
  • SK "Orientierung beim Tauchen"
  • SK "Gruppenführung"
  • SK "Meeresbiologie" und "Süßwasserbiologie" werden empfohlen
  • HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr

 

Sonderregelungen:

  • Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.
  • Bei Vorlage eines Apnoe-CMAS entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-CMAS und Abschluss des CMAS ** nicht mehr als 3 Jahre liegen.

 

3. Ausbilderqualifikation
CMAS-Tauchlehrer**/***/**** sowie vom CMAS oder dessen Partnerverbänden zugelassene Tauchlehrer.

 

4. Theoretischer Teil

Unterrichtseinheiten: 6

Lehrinhalte: Grundlagen für das selbständige Sporttauchen mit und ohne Gerät

Prüfungsinhalte: Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten CMAS-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.

 

5. Praktischer Teil

  • Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
  • 45 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern).
  • 30 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 25 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -hose.
  • 7,5 Meter Tieftauchen im Freiwasser.
  • 40 Minuten Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 1.000 Metern, davon je 10 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse.
  • 100 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 5 Meter Tiefe liegt, Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 100 Meter an der Wasseroberfläche, je 50 Meter mit unterschiedlichen Transportgriffen.
  • Regelgerechtes Springen mit kompletter DTG-Ausrüstung, aber ohne DTG, aus einer Höhe von ½ Meter ins Wasser und Anlegen des DTG an der Wasseroberfläche.
  • Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):

 

  • 1.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer
  • 1.1 Deutliches Geben von 3 Unterwasserzusatzzeichen, die auf einer unter Wasser vorgehaltenen Schreibtafel im Wortlaut geschrieben stehen.
  • 1.2 Einhalten eines Abstandes zum Grund von 1 bis 2 Metern bei mehrfach wechselnden Tiefen, so dass kein Sediment aufgewirbelt wird.
  • 1.3 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen ohne Flossenbenutzung im freien Wasser bis auf 6 Meter Tiefe mit einem deutlichen Stopp auf 9 Meter Tiefe. Nachtarieren mit dem Mund ist zulässig.

 

  • 2.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer
  • 2.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen unter angedeuteter Wechselatmung aus dem Lungenautomaten des Bewerbers aus der maximalen Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt) im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von 3 Minuten auf 3 Meter Tiefe. (Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Wechselatmung auch durchgeführt werden.)
  • 2.2 15 Minuten Zeitschnorcheln mit vollständiger DTG-Ausrüstung in beliebiger Lage.

 

  • 3.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer
  • 3.1 Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der eigenen Ausrüstung und der des Tauchpartners vor dem Tauchgang und Versorgen der eigenen und der Ausrüstung des Tauchpartners nach dem Tauchgang.
  • 3.2 Vollständiges Öffnen und Schließen des Bleigurtes bzw. Herausnehmen und Wiedereinsetzen der Bleitaschen mit Taucherhandschuhen unter Wasser.
  • 3.3 Nach 10 Minuten Aufsteigen bis an die Wasseroberfläche, Anpeilen eines Punktes in etwa 100 Meter Entfernung mit dem Taucherkompass und Antauchen des Punktes in 3 bis 5 Meter Tiefe bei einer Querabweichung von höchstens 10 Meter.

 

  • 4.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer
  • 4.1 Vorbereiten, Führen und Nachbereiten des gesamten Tauchganges als Tagtauchgang (unter normalen Bedingungen). Für 5 Minuten Abgeben des Zweitautomaten an einen Mittaucher (Atmung der Mittauchers aus dem Zweitautomaten).

 

  • 5.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer
  • 5.1 Transportieren des "verunfallten" Tauchpartners aus 12 Meter Tiefe an die Wasseroberfläche, an der Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot (wenigstens 50 Meter) und anschließend an Land bzw. an Bord.
  • 5.2 Demonstrieren und Erläutern der Einhelfer-Methode.
  • 5.3 Demonstrieren und Erläutern der stabilen Seitenlage und der Schocklage.
  • 5.4 Erstellen eines Tauchgangprotokolls (Zusammenstellung aller wichtiger Daten des "Unfalltauchganges" für den Notarzt).

 

6. Erfolgskontrolle
Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.

 

7. Beurkundung
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem CMAS-Kurs sind eine vorläufige Leistungsbestätigung, ein Eintrag in dem Taucherpass, eine Urkunde und eine CMAS-ID-Karte.